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Baunebenkosten - was gehört dazu

 

Wer sich entscheidet ein Fertighaus zu kaufen oder ein Haus zu bauen, muss noch zusätzlich mit Baunebenkosten rechnen. Vielen Bauherren ist das nicht bekannt und dieser Kostenfaktor bei der gesamten Kostenkalkulation wurde nicht berücksichtigt. So kann man später  eine unangenehme Überraschung erleben, da die Baunebenkosten vom Fertighaus können ziemlich hohen Prozent der Gesamtkosten betragen. Bei einer Kalkulation eines Bauvorhabens sollen diese Kosten auf jeden Fall mitgerechnet werden.

In der Tabelle unten werden die durchschnittlichen Kosten von den  Baunebenkosten beim Bau eines Fertighauses aufgelistet.

 

Aufstellung der durchschnittlichen Baunebenkosten

 

- Grunderwerbssteuer / 6,5% des KP Grundstück                                      

 

- Amtsgerichts- und Notargebühren

 (mit abhängig von der zu Grunde gelegte Abgaben- und Gebührenordnung)           

 

-  Genehmigungsplanung / Architekt

     (z. B. Bauvorhaben mit Bodenplatte)                                                              

 

-  Hausanschlusskosten / Beiträge

    - Wasser         

    - Abwasser      

    - Gas              

    - Elektro          

 

-  Installation Zähler-, Sicherungs- u. Verteilerkasten

    (über / von konzessionierten Meister vor Ort)                                                     

 

-   Versicherungsleistungen

     (Bauherrenhaftpflicht- Feuerrohbau-, Gebäudeversicherung)                            

 

- Finanzierungskosten, Bearbeitungsgebühren usw.                   

 

- Vermessungsleistungen / Hauseinmessung                              

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angenommene Baunebenkosten gesamt                           

   

 

Maklerkosten
Ein Grundstückskauf durch einen Makler kostet zusätzlich die Maklergebühren die den Gesamtkosten mitgerechnet werden sollen. In der Regel betragen sie 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises. Bevor man ein Grundstück kauft, soll man sich über die  Höhe der Maklergebühren  informieren. Manchmal, in bestimmten Fällen, wird ein Teil der Maklerprovision nach Vereinbarung von dem Verkäufer übernommen.
 

Notargebühren
Beim Kauf eines Fertighauses muss ein Notar das beurkunden und in das  Grundbuch eintragen. Die Notargebühren  werden zuteil (je 50 %) vom Käufer und Verkäufer übernommen.

Grunderwerbssteuer der Fertighäuser
Für jede erworbene  Immobile: ein Fertighaus oder ein Grundstück ist die Grunderwerbssteuer zu entrichten in der Höhe um die 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Erschließungskosten der Fertighäuser
Das Anschließen eines Fertighauses an das öffentliche Leitungssystem wie Wasser, Kanalisation, Strom, Telefon  kostet so genannte Erschließungskosten  Dazu kommen eventuell noch die Kosten der Verkehrsflächen wie Bürgersteige oder Straßen.

 

 

 

Hausideen - Vertrieb für Fertighäuser  |  info@hausideen.eu